FAQ for employers and colleagues
This page contains answers to frequently asked questions from companies about autism and work. Please note that the content is not intended to be exhaustive.
Manchmal ist es gar nicht leicht, Autismus zu erklären. Allzu häufig ist das Vorwissen durch Filme verzerrt oder von Falschinformationen geprägt. Zudem sind nicht alle Autist:innen gleich.
Autismus ist eine tiefgreifende neurologische Entwicklungsstörung, die angeboren ist und nicht heilbar. Sie beeinflusst die Fremd- und Eigenwahrnehmung, die Informationsverarbeitung, die Kommunikation sowie die soziale Interaktion. Aufgrund seiner Vielschichtigkeit spricht man von einer Autismus-Spektrum-Störung.
Dennoch können autistische Fachkräfte außergewöhnliche Fähigkeiten besitzen. Detailgenauigkeit, Zuverlässigkeit und präzise Ausführungen der Tätigkeiten sind einige Merkmale, die Autist:innen aufweisen können. Besonders im hochfunktionalen Bereich fällt es oft schwer, den Autismus zu erkennen.
Erst wenn die autistische Fachkraft ungewöhnliche Verhaltensweisen zeigt oder Schwierigkeiten hat, Ihre Fragen oder Arbeitsanweisungen zu verstehen – oft aufgrund von Unklarheiten – werden häufig Probleme sichtbar. Dies kann zu Frustration bei Führungskräften und Kolleg:innen führen.
Mit dieser Seite möchten wir aufklären, warum das so ist, Verständnis schaffen und Ihnen helfen, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich Ihre autistische Fachkraft wohlfühlt und ihre Arbeit zuverlässig erledigen kann.
Kurze Lernsnacks zu diesem Thema sind unter nachfolgenden Links zu finden:
Erklärfilm zum Thema Autismus. Dieser wurde gemeinsam mit dem Projekt AUT*CIA durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. erstellt.
Kurze Erklärvideos zu verschiedenen Themen, die im Rahmen des Projekts AUT*CIA auf Grundlage unserer Forschung entstanden sind.
Dies ist im Sozialgesetzbuch SGB IX § 49 geregelt:
Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Das bedeutet, dass Autist:innen das Recht haben, Hilfen oder Leistungen zu erhalten, wenn sie von einer Behinderung betroffen oder von einer Behinderung bedroht sind, damit sie beispielsweise einen Arbeitsplatz finden oder diesen erhalten können.
Von 'Behinderung bedroht' bedeutet, dass es bestimmte Umstände oder Bedingungen gibt, die die Fähigkeit einer Person beeinträchtigen können, erfolgreich im Arbeitsleben zu bestehen. Dies kann aufgrund von physischen, psychischen oder sozialen Barrieren geschehen, die es schwierig machen, die Anforderungen eines Arbeitsplatzes zu erfüllen. Es kann bedeuten, dass zusätzliche Unterstützung oder Anpassungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Person erfolgreich arbeiten kann.
Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen erfordert nicht nur unterstützende Maßnahmen, sondern auch eine flexible Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen. Diese Flexibilität ist entscheidend, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden gerecht zu werden und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Gehen Sie daher mit Ihrer autistischen Fachkraft ins Gespräch und versuchen Sie herauszufinden, welche Rahmenbedingungen ihre Arbeitsleistung verbessern könnten. Nutzen Sie hierfür auch unsere Broschüren, wie "Ideen zur Arbeitsplatzgestaltung", "Autistinnen im Berufsleben" und die Graphic Novel zum Thema Kommunikation oder unsere Erklärvideos.
Wenden Sie sich an Inklusionsbeauftragte. Diese sind dafür zuständig, Arbeitgebende in Angelegenheiten von Menschen mit Schwerbehinderung zu vertreten. Diese sollten optimalerweise zum Thema Autismus geschult sein. Hierfür wurde gemeinsam mit der BIH ein Schulungsvideo erstellt.
Holen Sie sich Unterstützung von den EAA (Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgebende) Diese beraten Arbeitgebende, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten.
Sprechen Sie mit Ihrer Fachkraft, welche Rahmenbedingungen es benötigt, damit sie Arbeit konzentriert und termingerecht erledigen kann.
Sprechen Sie mit externen Beratungsstellen (siehe Punkt "Beratungsstellen").
Lärm oder viele Menschen am Arbeitsplatz können für Autist:innen manchmal kaum auszuhalten sein. Daher ist es wichtig, dass sie Pausen machen, in denen sie sich erholen können. Manchmal braucht es dafür Rückzugsorte oder besondere Plätze, um Ruhe zu finden. Manchmal ist es für Autist:innen schwer einzuschätzen, dass sie eine Pause benötigen. Unterstützen Sie deshalb die autistische Fachkraft bei der Pausenplanung.
Sie können Folgendes anbieten:
Stellen Sie ein freies Büro oder einen Ruheraum zur Verfügung, in dem Ihre autistische Fachkraft ihre Pause verbringen darf oder in dem sie sich zwischendurch kurz zurückziehen kann.
Bieten Sie an, die Pause zu einer anderen Uhrzeit zu machen, beispielsweise zeitversetzt zu den Pausen der Kolleg:innen.
Möglicherweise gibt es am Firmengelände ruhige Orte, an denen man sich aufhalten kann. Schlagen Sie solche Plätze als Rückzugsmöglichkeit vor.
Bieten Sie an, dass sich Ihre autistische Fachkraft gerne eine kleine Pause während der Arbeitszeit nehmen darf, indem Sie sich einen Kaffee, Tee oder ein anderes Getränk holen geht, aber weisen Sie darauf hin, wie oft dies angebracht ist.
Einerseits sind gemeinsame Pausen für viele autistische Menschen anstrengend, sodass sie eigene Pausen brauchen. Andererseits möchten sich viele auch nicht permanent selbst ausschließen, sondern ebenso Zeit mit Kolleg:innen verbringen, um dazuzugehören. Wenn man die Pausen nur alleine verbringt, gehen auch viele wichtige Informationen verloren, die den Arbeitsalltag betreffen. Eine Mischung kann deshalb von Vorteil sein. Erklären Sie den Kolleg:innen, warum Ihre autistische Fachkraft manchmal Pausen alleine verbingen möchte, um Missverständnissen vorzubeugen.
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer autistischen Fachkraft und fragen Sie, was für sie hilfreich wäre. Dazu gibt es folgende Ideen:
Kurzfristige Lösungen:
Fragen Sie beim Integrationsfachdienst oder den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende nach und holen Sie sich dort Unterstützung. Diese können als Übersetzende bei Schwierigkeiten fungieren und Lösungsvorschläge anbieten.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Inklusionsbeauftragen im Betrieb auf und überlegen Sie gemeinsam, wie Sie mit der Thematik umgehen.
"Inklusionsbeauftragte sind in Betrieben und Dienststellen dafür zuständig, Arbeitgebende in Angelegenheiten von Menschen mit Schwerbehinderung verantwortlich zu vertreten. Sie unterstützen und kontrollieren Arbeitgebende bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen." (https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/inklusionsbeauftragter)
Langfristige Lösungen:
Etablieren Sie ein Buddysystem! Dabei handelt es sich um eine/n Mitarbeiter:in, die einer autistischen Fachkraft als feste Ansprechperson zur Seite steht. Wichtig ist, dass diese Person (Buddy) Wissen zum Thema Autismus hat und als Übersetzer:in fungieren kann. Wie wichtig Übersetzende im Unternehmen sind, zeigte sich im Projekt AUT*CIA. Diese helfen möglichst niederschwellig Missverständnisse und Schwierigkeiten aufzulösen, bevor größere Konflikte entstehen.
Erlauben Sie, sofern möglich, technische Hilfsmittel (z. B. Noise-Cancelling-Kopfhörer bei Lautstärke, Rollos bei blendendem Tageslicht).
Arbeiten Sie mit Ihrer autistischen Fachkraft ihre spezifischen Schwierigkeiten heraus. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass es Autist:innen oft schwer fällt, die genauen Belastungsfaktoren zu benennen. Ein gelungenes Beispiel ist Katharina Müller. Sie hat als Autistin ein Poster entworfen, um ihren Vorgesetzten und Kolleg:innen klare Hinweise zu geben, was sie im beruflichen Alltag braucht. Das Poster hängt nun an ihrer Bürotür und hat andere Kolleg:innen ermutigt ebenfalls ihre Bedürfnisse offen zu kommunizieren. Dies hat im Unternehmen zu einer positiven Arbeitsatmosphäre beigetragen.
Viele Autist:innen verhalten sich in der Kommunikation anders, als Personen ohne dieser Diagnose und wenn sie sich anpassen können, dann kostet es enorm viel Energie. Daher kann schnell der Eindruck entstehen, dass diese Person nicht zu Ihnen passt, und Sie lassen sich womöglich eine hervorragende und zuverlässige Fachkraft entgehen.
Hier ein paar Tipps für Ihren Bewerbungsprozess, falls Sie wissen, dass sich eine autistische Fachkraft bewirbt:
Bieten Sie an, eine Art Übersetzer:in mitzunehmen, der oder die die autistische Bewerbende kennt. Vielleicht haben Sie auch jemanden mit Autismus-Erfahrung im Haus, der diese Funktion übernehmen kann.
Ziehen Sie die Schwerbehindertenvertretung hinzu.
Führen Sie das Gespräch in einem ruhigen reizarmen Raum durch. Nebengeräusche, Bilder etc. können ggf. die Konzentration beeinträchtigen.
Verzichten Sie größtenteils auf Smalltalk und konzentrieren Sie sich im Gespräch auf fachliche Inhalte.
Stellen Sie die Fragen sehr präzise und geben Sie der Person einen Moment Zeit darüber nachzudenken.
Manchmal hilft es auch, eine Übungsaufgabe vorzubereiten, um die Herangehensweise zu prüfen.
Ein oder sogar mehrere Probearbeitstage können ebenfalls hilfreich sein.
Sehen Sie dazu auch das Video "Bewerbungsgespräch" des VKM Aachen, das zwar ein wenig überspitzt dargestellt ist, aber mögliche Punkte sehr gut veranschaulicht.
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen durch eine oder mehrere Beeinträchtigungen, die Unterstützung benötigen.
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Diese sind abhängig von der Art der Behinderung, aber auch vom Grad der Behinderung. Arbeitnehmende mit einem GdB von mindestens 30 können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dann haben sie ebenfalls Anspruch auf Nachteilsausgleiche, die sonst nur schwerbehinderten Menschen (mit einem GdB von mindestens 50) zustehen. Beispiele für Nachteilsausgleiche von einem GdB von 50 sind der besondere Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage, keine Überstunden und das Zustimmen des Integrationsamtes im Falle einer Kündigung.
Eine Einstellung beinhaltet jedoch auch viele Vorteile:
Es entsteht eine verbesserte Unternehmenskultur durch Akzeptanz und Vielfalt.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, je nach Mitarbeiteranzahl, einen bestimmten Anteil an Menschen mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. Falls Sie das unterschreiten, sind Sie für jeden unbesetzten Arbeitsplatz zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet (§160 Abs. 1, S. 1 SGB IX), diese können Sie damit umgehen.
Sie können im Fall einer Einstellung den Mitarbeitenden drei Monate auf Probe einstellen und für diesen Zeitraum das Entgelt von der Agentur für Arbeit in voller Höhe erstatten lassen.
Sie können einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgeld in Anspruch nehmen (§90 SGB III). Der Zuschuss kann bis zu 70 % des Gehalts betragen und kann bis zu 24 Monate gewährt werden. Wenden Sie sich hierzu an die Agentur für Arbeit.
Sie erhalten bei Bedarf eine Erstattung für Kommunikationshilfen oder Assistenzen.
Menschen mit einer Behinderung sind häufig motivierter und engagierter. Die Fluktuation kann dadurch reduziert werden.
Die Außenwirkung des Unternehmens ist positiver. Sie zeigen Engagement für Vielfalt und Inklusion.
Lesen Sie dazu "Schwerbehinderte Menschen im Betrieb" der Agentur für Arbeit und der BIH. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.
Sprechen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit!
Als Unternehmen stehen Ihnen folgende Anlaufstellen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären oder Unterstützung zu erhalten:
Nicht nur Menschen mit einer Behinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind, können sich an die Integrationsfachdienste wenden, auch Sie als Arbeitgebende haben die Möglichkeit, sich dort kostenlos Informationen einzuholen.
Diese wurden speziell für Betriebe eingerichtet. Sie sollen Betriebe zum Thema Teilhabe im Berufsleben stärken und beraten.
Vernetzen Sie sich im Inklusiven Unternehmensnetzwerk und tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen aus. Hier können Arbeitnehmende mit einer Behinderung auch an andere Unternehmen im Netzwerk weitervermittelt werden, wenn diese Stelle passender ist.
Das Inklusive Unternehmensnetzwerk ist eine Plattform, die Unternehmen dabei unterstützt, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen und sich mit anderen Betrieben über Erfahrungen und bewährte Praktiken auszutauschen. Das Ziel ist es, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen als festen Bestandteil in der Arbeitswelt zu etablieren und die Unternehmen bei der Umsetzung zu begleiten.
ProjektRouter ist eine Organisation, die sich für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 verfolgt sie das Ziel, eine Arbeitswelt zu schaffen, in der behinderungsbedingte Einschränkungen und Unterstützungsbedarfe keine Ausschlusskriterien mehr sind. Durch eine Kombination aus Qualifizierung, individueller Unterstützung und nachhaltiger Betreuung ermöglicht ProjektRouter Menschen mit Behinderungen eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben.
Mit dem am 13. Juni 2023 verkündeten Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde das Jobcoaching offiziell in den Leistungskatalog des § 49 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2a SGB IX aufgenommen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die notwendige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Leistungsbeschreibung für Jobcoaches wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ab dem 1. Quartal 2024 mit entsprechenden Empfehlungen konkretisiert.
Die Einbindung eines festen Jobcoaches in einem Unternehmen ist eine Möglichkeit, die berufliche Inklusion von Mitarbeiten-den mit Unterstützungsbedarf langfristig und nachhaltig zu sichern. Die Finanzierung und Umsetzung hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema Unterstützung, Beratung oder Jobcoaching können Sie sich auch bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) einholen.

