FAQ Beratung/Hilfe
Integrationsfachdienste (IFD) sind Dienste, die Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beraten und unterstützen können.
Darüber hinaus helfen sie, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen, um Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern.
Integrationsfachdienste können für eine grundlegende Beratung in Anspruch genommen werden. Sie können ohne weitere Voraussetzungen einen Termin vereinbaren. Beraten werden Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohter Personen, deren Angehörige sowie Arbeitgebende.
Zu den Aufgaben der IFD gehören die Beratung und Unterstützung sowohl der Menschen mit Behinderungen als auch der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin. Es wird beispielsweise zu folgenden Themen beraten:
Erarbeitung eines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofils der Klientinnen und Klienten (Profilmethode)
Erschließung geeigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Vorbereitung der Klientinnen und Klienten auf den vorgesehenen Arbeitsplatz
Begleitung der Klientinnen und Klienten während der Einarbeitungsphase, bis zu 6 Monate und länger
Begleitung/Coaching der Klientinnen und Klienten am Arbeitsplatz
Aufklärung der Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld über die Auswirkungen bestimmter Behinderungen und entsprechende Verhaltensempfehlungen
Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung
Wiedereingliederungsmaßnahmen nach längerer Krankheit
Grundsätzlich kann jeder Mensch oder Betrieb kostenlos eine Beratungsleistung beim Integrationsfachdienst (IFD) in Anspruch nehmen.
Insbesondere wenn bei Ihnen lediglich ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 bis 50 vorliegt und Sie an einer Gleichstellung mit einem GdB von mindestens 50 (Schwerbehindertenstatus) interessiert sind, damit Sie Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in Anspruch nehmen können.
Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber möglicherweise Fragen zur Erlangung der Gleichstellung, zur Begleitung im Rahmen der beruflichen Sicherung oder zum Thema Jobcoaching haben, ist der IFD ebenfalls eine hilfreiche Anlaufstelle.
Darüber hinaus ist es auch möglich, dass der IFD Sie oder Ihren Arbeitgeber unterstützt, wenn ein GdB unter 30 vorliegt oder wenn kein GdB vorliegt, selbst wenn Sie keine Diagnose, aber einen Hilfebedarf haben.
SGB IX: §192 (4): Der Integrationsfachdienst kann im Rahmen der Aufgabenstellung nach Absatz 1 auch zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen, die nicht schwerbehindert sind, tätig werden.
Hier finden Sie den IFD in Ihrer Nähe:
Beim Integrationsfachdienst (IFD) werden überwiegend Menschen mit einer Schwerbehinderung (SGB IX, §2, S.2) oder einer Gleichstellung (SGB IX, §2, S. 3) betreut. Je nach Region werden jedoch auch Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung betreut. Das gilt auch, wenn Angehörige oder Arbeitgebende Fragen haben.
Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen erheblich. Die Integrationsfachdienste (IFD) sind gemäß ihrer Aufgabenschwerpunkte häufig in den Integrationsfachdienst – Vermittlung (IFD-V) und in den Integrationsfachdienst – Begleitung (IFD-B) unterteilt. In manchen Bundesländern sind die IFD jedoch ausschließlich begleitend tätig.
Einige IFD sind zusätzlich oder ausschließlich spezialisiert auf die Vermittlung und Berufsbegleitung von Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Integrationsfachdienst-IFD
Es kann durchaus hilfreich sein zu wissen, dass auch Arbeitgebende Unterstützung und Informationen beim Integrationsfachdienst in Anspruch nehmen können, um Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung gut in ihrem Betrieb zu integrieren und zu unterstützen. Für Arbeitgebende gibt es zudem die "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgebende" (EAA)
Neben dem "Integrationsfachdienst" (IFD) können Sie auch bei der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB) Informationen einholen.
Hier kommen Sie zu Ihrer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Die EUTB®-Beratenden unterstützen in allen Fragen rund um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen.
Die Beratung in der EUTB® orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen jeder einzelnen Person, unter Beachtung der Regeln zur Barrierefreiheit, und ist für alle Menschen zugänglich. Die Beratung ist stets kostenlos.
Typische Fragen können beispielsweise sein:
Wie kann ich durch einen Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?
Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Kann und sollte ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als Persönliches Budget organisieren?
Mit welchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich meinen aktuellen Job behalten?
Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, und ist das für mich sinnvoll?
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um mit einem Auto am sozialen Leben teilzuhaben?
Rechtsberatung wird in den EUTB®-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.
"Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX ist eine besondere Form der Leistungserbringung, mit der der Mensch mit Behinderung seinen Hilfebedarf individuell, passgenau, selbst bestimmt und selbstverantwortlich gestalten kann. Hat der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch einen Anspruch auf eine Sachleistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Teilnahme an einer Berufsbildungsmaßnahme, Arbeits assistenz etc.) und beantragt er ein Persönliches Budget, so erhält er diese Leistung zur Teilhabe als Geldleistung. Sie wird ihm in der Regel als Geldbetrag (nur in Ausnahmefällen als Gutschein) ausgezahlt, mit dem er die Leistung nach den gesetzlichen Vorgaben selbst gestalten und einkaufen kann. Die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf die jeweilige Leistung zur Teilhabe besteht, richtet sich nach den Voraussetzungen des jeweiligen Leistungsgesetzes" (Beese et al., 2024).
"Auf das Persönliche Budget besteht ein Rechtsanspruch, es muss jedoch beantragt werden. Menschen mit Behinderungen können das Persönliche Budget beantragen, um ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Beantragt werden können Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, dazu zählen (§ 5 SGB IX)" (Beese et al., 2024).
Das Persönliche Budget „lässt viel Selbstbestimmung zu“, da es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, individuell zu entscheiden, wie und von wem sie notwendige Unterstützungsleistungen erhalten möchten. Anstatt vorgegebene Sachleistungen oder standardisierte Hilfen in Anspruch nehmen zu müssen, können Budgetnehmer:innen selbst bestimmen, was sie benötigen und wie sie es einsetzen. Benötigen Sie beispielsweise Arbeitsassistenz, möchten Sie an einer Maßnahme zur Berufsbildung teilnehmen oder Ähnliches, können Sie hierfür ein Persönliches Budget beantragen.
Zunächst muss von einer Behörde geprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf die beantragte Leistung haben. Daraufhin wird dort ein Vertrag über die Art und Weise sowie die Höhe der Leistungserbringung abgeschlossen. Sie erhalten dann diese Leistung zur Teilhabe als Geldleistung. In der Regel wird Ihnen diese als Geldbetrag (nur in Ausnahmefällen als Gutschein) auf Ihr Konto überwiesen. Damit können Sie einen von Ihnen ausgewählten Leistungserbringer, sozialen Dienst oder eine Einrichtung beauftragen und für die Leistung selbst bezahlen.
Welche Hilfestellungen gibt es?
Handlungsleitfaden Persönliches Budget zum Download:
Vogel, H., Hainzlmeier, K., Dalferth, M. (2009). Handlungsleitfaden - Das persönliche Budget für Menschen mit Autismus. B.B.W. St. Franziskus Abensberg.
Weitere empfehlenswerte Informationen:
Die Broschüre der Lebenshilfe, LV Bayern (Hrsg.) zum Persönliches Budget ist ebenfalls empfehlenswert.
Sie können bei allen Fragen, die Sie zum Thema Autismus haben, bei folgenden Verbänden Kontakt aufnehmen:
Autismus Deutschland e.V.: Der Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus bietet auf seiner Seite zahlreiche Informationen, zu aktuellen Themen und hat zudem einen Bereich "Service und Materialien" die Ihnen im Alltag weiterhelfen können. https://www.autismus.de
Mit diesem Link, finden Sie auf einen Blick alle Regionalverbände und Mitgliedsorganisationen. Diesen Link finden Sie auch über den Bundesverband Autismus e.V.
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Beratungsstellen und Selbstvertretungen, wie z. B. Aspies e.V. oder Autimsus Verstehen e.V. etc.
Sie können auch das Bürgertelefon nutzen. Als Mensch mit einer Behinderungen erhalten Sie dort Informationen unter der Telefon-Nr. 030 221 911 006
Zudem gibt es externe Fachdienste (z.B. Autismus-Kompetenzzentren) die Sie, Ihre/n Ansprechpartner:in im IFD oder ähnliche Anlaufstellen fachlich beraten können.
Zum persönlichen Budget können Sie sich auch über das Bayernportal oder über den Familienratgeber informieren.
Ja, diese gibt es.
Das sind die "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende" (EAA).
Hier finden Sie die zuständigen Adressen:
Aber auch Integrationsfachdienste (IFD) können für eine Beratung hinzugezogen werden.


